- Ich rechne mein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Es richtet sich im Regelfall nach dem Gegenstandswert.
- Für Beratungen schließe ich mit Ihnen eine Honorarvereinbarung. Ohne Gebührenvereinbarung gilt für Verbraucher die Beschränkung auf 190 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer für eine Erstberatung und auf 250 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer für weitergehende Beratungen.
- Eine Rechtsschutzversicherung tritt in familien- und erbrechtlichen Fällen nur für eine Beratung ein. Im übrigen tragen Sie die Kosten selbst.
- Falls Sie dazu finanziell nicht in der Lage sind, akzeptiere ich aber auch Beratungshilfe- und Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfemandate. Unter folgenden Links können Sie sich Antragsformulare im Internet herunterladen:
|